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Das Trennungsjahr steht an, auf in die Schlacht!

Das Trennungsjahr steht an, auf in die Schlacht!

Wenn es zu einer Trennung/Scheidung kommt, will das jeder so schnell wie möglich hinter sich lassen und einen neuen Lebensabschnitt anfangen. Aber leider so auf die Schnelle gelingt das nur den wenigsten Paaren.

Bevor man den Scheidungsantrag stellen kann, muss man das Trennungsjahr absolvieren. Die Ehe an sich steht unter rechtlichem Schutz und genau aus dem Grund sind Paare, die sich scheiden wollen, zum Trennungsjahr verpflichtet.

Ob man es will oder nicht, jeder, der diesen Schritt im Leben wagen will, muss sich damit abfinden, dass man für ein weiteres Jahr an den jetzigen Partner gebunden ist.

Aber was ist das Trennungsjahr überhaupt und seit wann rechnet man die Trennungszeit? Muss man wirklich den Ablauf des Trennungsjahres abwarten oder geht das Ganze irgendwie doch schneller über die Bühne?

Ich weiß, jetzt schweben dir tausend Fragezeichen über dem Kopf, aber das sollte dich nicht zur Verzweiflung bringen, denn du bist nicht die einzige, die ihre erste Erfahrung mit dem Trennungsjahr macht.

Und wie immer sind wir die Retter in der Not und bringen etwas Klarheit in deine chaotische Gefühlswelt, durch die du momentan gehst.

Trennungen sind immer schmerzhaft, ganz egal, ob man der Verlassene oder der Verlasser ist, am Ende steht man vor dem Scherbenhaufen seiner Ehe. Man erinnert sich sowohl an die guten als auch die schlechten Seiten der Ehe und will endlich einen Schlussstrich darunter ziehen.

Aber was muss man alles durchlaufen bis man zu dem Moment kommt, an dem man dem Ex-Partner alles Gute wünschen kann, bis man die Scheidungspapiere unterschreiben kann und endlich damit abschließen kann?

Neben dem genannten Gefühlschaos, welches du momentan erlebst, musst du noch als erste Hürde das Trennungsjahr meistern.

Was ist das Trennungsjahr?

Am leichtesten gesagt, ist das Trennungsjahr die Voraussetzung zur Scheidung. Das eine kann ohne das andere nicht vollzogen werden. Wenn sich ein Ehepaar dazu entscheidet, geschiedene Wege zu gehen, kann es das nicht von jetzt auf gleich machen.

Obwohl ihr als Ehepartner spürt, dass ihr nicht mehr dasselbe füreinander empfindet, was ihr am Anfang der Beziehung empfunden habt, reicht das dem Gesetz nicht.

Solch eine überstürzte Trennung wird nur in Härtefällen vollzogen, weil man vonseiten des Ehepartners bedroht wird oder man ist Opfer von häuslicher Gewalt.

Ansonsten gilt nicht das Prinzip aus dem Herzen aus dem Haus. Obwohl ihr einander nicht mehr liebt, verlangt das Gericht dennoch, dass ihr das Trennungsjahr vollzieht, um einen klaren Kopf zu bekommen und die richtige Entscheidung zu treffen.

Viele Ehepartner kennen das Prinzip des Trennungsjahres, dennoch kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, was die Scheidungsvoraussetzung angeht.

Die Ehe ist eine Gemeinschaft, die jeder freiwillig eingeht, weil man mit jemandem sein restliches Leben verbringen will. Genau aus dem Grund, weil die Ehe etwas Langfristiges ist, kann sie nicht einfach so über Nacht beendet werden.

Das Gesetz gibt den Ehepartnern die Möglichkeit, über alles gründlich nachzudenken. Sie sollen mit ihren Gefühlen ins Reine kommen und eine klare Entscheidung über ihre gemeinsame Zukunft treffen.

Nicht selten passiert es, dass man eine Entscheidung aus dem Bauch heraus trifft, etwas im Affekt oder im Streit entschiedet und im Nachhinein bereut man diese impulsive Reaktion und dann ist es zu spät, alles wieder zum Guten zu wenden.

Das will der Gesetzgeber und das Scheidungsrecht verhindern. Vor den Scheidungen müssen alle Paare das Trennungsjahr durchstehen, damit sie ihrem Trennungswunsch nachgehen können.

Erst nach einem vollen Jahr, unabhängig von der Dauer der Ehe, kann man einen Scheidungstermin beantragen, weil die Ehe als gescheitert angesehen wird.

Wann gilt die Ehe als gescheitert?

Die Voraussetzungen, ab wann die Ehe als gescheitert angesehen werden kann, teilen sich in mehrere Stufen ein:

1. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Ehegatten nicht mehr zusammenleben (räumliche Trennung) und es besteht keine Möglichkeit, dass sie wieder zueinanderfinden (emotionale Komponente)

2. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Ehepartner ein ganzes Jahr getrennt leben und die Scheidung beantragen. Es kann auch vorkommen, dass ein Ehepartner dem Scheidungswunsch des anderen Ehepartners nicht zustimmt.

Der Scheidungsantrag eines Ehepartners kann erst dann widerrufen werden, wenn der andere Ehepartner darlegt, dass ein paar Tatsachen vorliegen, die gegen eine Scheidung sprechen (Versöhnungsversuch, häusliche Gemeinschaft und gemeinsamer Hausrat usw.)

3. Wenn die Ehegatten hingegen drei Jahre getrenntleben, wird unwiderruflich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In dem Fall kann die Scheidung auch gegen den Willen des anderen Partners vollzogen werden, ganz egal, ob er zustimmt oder nicht.

Drei Jahre sind das Maximum, welches man vom Beginn des Trennungsjahres bis zum Scheidungstermin überstehen muss. In dem Fall nützen nicht mal die Intrigen des Ehepartners etwas.

4. Härtefallscheidung – Eine vorzeitige Scheidung kommt nur in Härtefällen vor. Wenn einer der beiden Ehepartnern bedroht wird oder unzumutbare Härte (häusliche Gewalt) vorliegt.

Dann sind die Ehepartner vom Trennungsjahr befreit, damit sie so schnell wie möglich ein normales Leben weiterführen können.

Was für einen Einfluss hat das Trennungsjahr auf die Ehepartner?

Da das Noch-Ehepaar den Scheidungsantrag erst nach dem Ablauf des Trennungsjahres oder ein paar Monate vor dem Ablauf des Trennungsjahres einreichen kann, haben die Ehepartner recht viel Zeit, die sie gut nützen können.

Der Beginn des Trennungsjahres ist der erste Tag der offiziellen Trennung des Paares und die Jahresfrist wird von dem Tag an gerechnet. Auch bei einer sehr kurzen Ehe müssen die Ehegatten das Trennungsjahr absolvieren.

Sogar, wenn die beiden Ehepartner der Trennung zustimmen, muss das Trennungsjahr eingehalten werden, wie schon erwähnt besteht nur in Härtefällen eine Ausnahme.

Der Scheidungsantrag kann ein paar Wochen vor dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, damit man das Scheidungsverfahren gleich nach dem Ablauf in Gang setzen kann.

Dennoch entscheidet das Gericht erst nach dem Ablauf des Trennungsjahres über den Scheidungswunsch der Ehepartner.

Der Beginn des Trennungsjahres wird ab dann gerechnet, wann die Ehepartner keine gemeinsame häusliche Gemeinschaft mehr führen.

Das tritt in Kraft, wenn ein Ehepartner aus der Ehewohnung auszieht und damit ausdrückt, dass er kein Teil der häuslichen Gemeinschaft mehr ist.

Manchmal kann es zu Unstimmigkeiten kommen, wenn keiner der beiden Partner aus der Ehewohnung oder dem gemeinsamen Haus ausziehen will, dann muss man den ganzen Hausrat aufteilen und die Räumlichkeiten müssen auch streng getrennt werden.

Während des Getrenntlebens in der ehelichen Wohnung müssen Tisch und Bett streng getrennt werden.

Die Gefahr einer gemeinsamen Wohnung besteht darin, dass während des Trennungsjahres die Ehepartner nicht ins Reine mit ihren Gefühlen kommen.

Aus dem Grund wäre es besser, wenn einer ausziehen würde und falls gemeinsame Kinder vorhanden sind, diese mit dem anderen Elternteil in der gemeinsamen Wohnung bleiben. Die Kosten werden dann geteilt.

Nachweis des Trennungszeitpunkts

Wenn beide Partner der Scheidung zustimmen, dann werden sie einen Trennungszeitpunkt und Scheidungstermin zusammen aussuchen.

Nicht selten passiert es, dass manche Paare sogar einen falschen Trennungszeitpunkt angeben, nur damit das Trennungsjahr so schnell wie möglich über die Bühne geht.

Dennoch sollte man bei so einem Versuch vorsichtig sein. Wenn es sich der eine Partner anders überlegt und vor Gericht angibt, dass es eine Lüge ist, könnt ihr euch strafbar machen.

Wenn hingegen nur einer die Scheidung beantragen will, muss er den Trennungszeitpunkt auch beweisen können. In dem Fall musst du einen eigenen Hausstand nachweisen, dass ihr die ganze Zeit getrennt gelebt habt.

Wenn die Trennung innerhalb der Ehewohnung vollzogen wurde, ist es immer hilfreichen einen Trennungsbrief zu schreiben. In dem Brief wird angeführt, wann ihr angefangen habt, getrennt zu leben und wer welche Räume bekommen hat.

Es wäre auch hilfreich, wenn eine dritte Person den Trennungszeitpunkt und den Trennungsbrief bezeugen könnte.

Wenn du eine Verfahrenskostenhilfe beantragen willst, musst du den Ablauf des Trennungsjahres abwarten.

Wie verhält man sich, wenn man zusammen getrennt lebt?

Das Zusammen-getrennt-leben verwirrt viele Paare und viele denken sich, dass so ein Konzept nie aufgehen wird. Aber es kann auch erfolgreich enden, vor allem, wenn man sich aus Kostengründen keine eigene Wohnung zulegen kann.

Wie schon erwähnt, ist es wichtig, dass ihr die Räume gleichmäßig und genau aufteilt. Es ist in Ordnung, dass ihr ein paar Räume, wie das Badezimmer, die Küche oder das Wohnzimmer gemeinsam benutzt, aber zu verschiedenen Tageszeiten.

Es ist enorm wichtig, dass ihr eine Trennung von Tisch und Bett vollzieht. Es ist nicht erlaubt, dass ihr zusammen ein Bett teilt oder dass ihr zusammen jeden Tag frühstückt. Einzige Ausnahme ist, wenn ihr mit euren Kindern gemeinsam esst.

Beide Eheleute müssen sich daran halten und es wird eine immense Kraft und Ausdauer von beiden Seiten abverlangen. Sie führen einen getrennten Haushalt, jeder kauft für sich ein und jeder bezahlt für sich.

Nur in Notfällen ist Hilfe erlaubt.

Trennungsjahr mit gemeinsamen Kindern

Wenn man gemeinsame Kinder hat, wird das Ganze noch komplizierter. Aber es ist sehr wichtig, dass die Kinder schon von Anfang an genau wissen, was vor sich geht.

Ihr müsst mit euren Kindern offen über eure Trennung reden und ihnen klarmachen, dass ihr nicht mehr zueinander gehört.

Wenn ihr noch immer alle zusammen in der gemeinsamen Wohnung lebt, müssen die Kinder genau wissen, welche Räume zu welchem Elternteil gehören. Die Kinder müssen trotz eurer Scheidung ein geregeltes Leben führen können.

Ihr müsst den Kindern das Gefühl vermitteln, dass ihr trotz Scheidung respektvoll miteinander umgeht und dass ihr immer für sie da sein werdet. Es ist ein Tabu vor den Kindern zu streiten, vor allem, wenn es sich um kleine Kinder handelt.

Es wäre nicht verkehrt, wenn ihr die Kinder fragen würdet, mit wem sie leben wollen. Erklärt ihnen, wenn sie eine Entscheidung treffen, bedeutet das nicht, dass sie den anderen Elternteil verloren haben.

Jetzt heißt es geduldig sein und viel Verständnis haben. Im Laufe des Trennungsjahres habt ihr die ideale Möglichkeit, alle Folgesachen, was das gemeinsame Sorgerecht angeht, aus der Welt zu schaffen.

Die Sorgerecht-Angelegenheiten sind immer besser unter den Eheleuten zu klären, wenn es möglich ist. Ihr könnt euch besser organisieren und auf die Wünsche der Kinder eingehen.

Wenn ihr euch nicht einig werden könnt, wird das Familiengericht eine angemessene Entscheidung treffen.

Neben dem Sorgerecht könnt ihr auch den Trennungsunterhalt feststellen. Derjenige, der mehr verdient, muss Unterhalt zahlen. Manche nennen es auch Ehegattenunterhalt, denn es hat nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun.

Trennungsunterhalt bekommt man sofort im Laufe des Trennungsjahrs, man muss nicht auf die Scheidung warten. Der Kindesunterhalt wird dem Elternteil zugesprochen, der sich mehr um die Kinder kümmert bzw. bei dem die Kinder wohnen.

Versöhnung im Laufe des Trennungsjahrs

Das Gesetz gibt den Ehepartnern die Möglichkeit, dass sie sich wieder versöhnen. Es ist erlaubt, dass sie im Laufe des Trennungsjahres einen Versöhnungsversuch starten, ganz egal, ob er ein positives oder negatives Ende haben wird.

Die Ehepartner müssen nicht befürchten, dass sie mit dem Versöhnungsversuch die Frist des Trennungsjahrs verlängern werden.

Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und sie dennoch nicht zueinander gefunden haben, werden die Versöhnungsversuche nichts am Verlauf des Scheidungsantrags ändern.

Das Scheitern der Ehe wird erst nach dem Ablauf des Trennungsjahrs und den gescheiterten Versöhnungsversuchen anerkannt.

Es zählt nicht als ein erfolgreicher Versöhnungsversuch, wenn man mal gemeinsam auf Urlaub war oder gelegentlichen Geschlechtsverkehr miteinander hatte.

Diese Versöhnungsversuche müssen unter den Ehepartnern genau geklärt werden, damit es dann im Laufe des Scheidungsverfahrens zu keinen Unstimmigkeiten kommt.

Wenn sich die Sichtweisen der Ehepartner voneinander unterscheiden, kann der Scheidungsantrag vom Gericht abgewiesen werden. Diese Frist kann bis zu drei Jahre verlängert werden.

Manchmal kommt es vor, dass einer der Ehegatten im Laufe des Trennungsjahres einen neuen Partner findet, dennoch wird die Frist des Trennungsjahres nicht verkürzt und die Scheidung kann nicht schneller vollzogen werden.

Manchmal passiert es, dass der Ex-Partner aus Eifersucht auf den neuen Partner der Scheidung nicht zustimmen will.

In solchen Fällen ist es immer hilfreich, den Trennungsbrief und einen Zeugen bei sich zu haben, die den Scheidungsantrag in die Gänge bringen werden.

Die Ehescheidung hat viele Höhen und Tiefen, die ihr zusammen oder getrennt meistern müsst. Wenn du durch den ganzen Prozess der Scheidung nicht allein gehen willst, kannst du einen Experten kontaktieren, der dir zur Seite stehen wird.

Wenn du nur einen kurzen Überblick suchst, kannst du auf Google hilfreiche Tipps rund um Scheidung finden, die dir diesen Lebensabschnitt erleichtern werden.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass du im Laufe des Trennungsjahres in eine neue Steuerklasse kommen wirst und während der Scheidung kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Kontenklärung).

Das Trennungsjahr wird mit sich viele schöne, aber auch weniger schöne Momente bringen. Das Wichtigste ist, dass du dich auf dein Ziel fokussierst und jeden Niederschlag erhobenen Hauptes empfängst.

Nach der Scheidung kannst du wieder erneut aufatmen und vielleicht wirst du mit einem neuen Partner dein Glück wiederfinden.